Dienstleistungen
Individuelle Heilpädagogische Leistungen in Kindertagesstätten
Als Träger der freien Kinder und Jugendhilfe bieten wir Unterstützung durch Integrationskräfte.
Was ist eine Integrationskraft?
Integrationskräfte, auch Kita -Assistenz genannt, unterstützen Kinder, mit besonderem Förderbedarf im Kindergarten.
Die jeweilig besuchte Einrichtung kommt ihren pädagogischen Kernaufgaben nach und verfolgt den Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die Integrationskraft steht für individuelle Hilfen zur Ermöglichung oder Erleichterung der Teilhabe dem Kind oder Jugendlichen zur Verfügung. Der Hilfe- bzw. Förderplan ist die Grundlage, auf der die Integrationskraft arbeitet.
Die Hilfestellungen richten sich individuell nach den Bedarfen des Kindes.
Wie bekommt mein Kind eine Integrationskraft?
Häufig werden Eltern seitens der Kindertagesstätte darauf aufmerksam gemacht, dass es Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung für ihr Kind gibt.
Um eine Integrationskraft beantragen zu können, reicht eine ärztliche Verdachtsdiagnose.
Wenn die Diagnose vorliegt, kann ein Antrag beim jeweilig zuständigen Leistungsträger, z.B. Jugendamt oder Bezirk, erfolgen. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Antragsverfahren zur Verfügung.
Die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang legt das Amt fest sowie die erforderliche Qualifikation der Integrationskraft (ob Hilfskraft, qualifizierte Hilfskraft oder Fachkraft).
Eltern und Erziehungsberechtigte genießen Wahlfreiheit hinsichtlich des Leistungserbringers (Der Träger, der die Integrationskraft stellt).
Aufgrund der Vorgaben des Leistungsträgers suchen wir eine passgenaue Integrationskraft. Treffen zum gegenseitigen Kennenlernen werden schrittweise besprochen und begleitet. Nach einer positiven Hospitation im Kindergarten konsolidieren wir alle Rückmeldungen und melden dies dem Leistungsträger.
Ein zeitnaher Start ist in den meisten Fällen gegeben bzw. wird individuell festgelegt
Alltagbegleiter nach § 45b
Was sind Alltagsbegleiter?
Alltagsbegleiter entlasten die pflegenden Angehörigen. Bei der Entlastung der Pflegenden geht es weniger um pflegerische Unterstützung oder Krankenpflege, sondern vielmehr um die Beschäftigung, Förderung und Begleitung der zu betreuenden Personen, was auf unterschiedliche Art und Weise geschehen kann. Manchmal geht es auch einfach nur darum, etwas Gesellschaft zu leisten.
Alltagsbegleiter sollen dem zu Betreuenden die Möglichkeit geben, so weit wie möglich am sozialen Leben teilzunehmen und so lange wie möglich in Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben.
Bereits ab Pflegegrad I erhalten Sie Unterstützung durch die Pflegekasse.
Den sogenannten Entlastungsbetrag können Sie sich nicht auszahlen lassen, er kann nur von anerkannten Anbietern direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Der Entlastungsbetrag mindert das Pflegegeld nicht